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  • Steuerliche und zollrechtliche Vorteile in den Niederlanden

Steuerliche und zollrechtliche Vorteile in den Niederlanden

Die niederländischen Steuer- und Zollsysteme erleichtern den Import und Export. Dadurch, dass den Behörden schnelle und sichere Handelswege zur Verfügung stehen, profitieren Unternehmen, die über die Niederlande in Europa tätig sind. Die Prozesse, die auf gegenseitigen Vereinbarungen und einem System von EU-Lizenzen basieren, rationalisieren die Validierung von Dokumenten und minimieren Bürokratie und Zollkontrollen.

MOL Logistics Zolldienste

MOL Logistics verfügt über ein umfangreiches Portfolio an Lizenzen, die es uns ermöglichen, Kunden mit einer Vielzahl von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Transport- und Zollformalitäten zu unterstützen. Die folgenden Aktivitäten werden in diesem Artikel näher beschrieben:

  • Zollfreilager
  • Fiskalvertretung für die bei der Einfuhr fällige Mehrwertsteuer
  • Automatisierte Zollverfahren

Zollfreilager: mehr finanzieller Spielraum

Wenn Waren in die Europäische Union (EU) gebracht werden, werden Mehrwertsteuer und andere Einfuhrabgaben fällig und müssen bezahlt werden. Kein Problem, wenn die Waren direkt an einen Kunden in der EU geliefert werden. Wenn die Waren jedoch entweder nicht direkt benötigt oder sogar noch nicht verkauft werden, wirken sich diese Kosten auf Ihre Finanzlage aus.

Die Lagerung in einem Zollfreilager bietet eine Lösung. Die Lagerung der Waren unter "Zollverschluss" setzt die Zahlung bis zu dem Zeitpunkt aus, an dem die Waren tatsächlich an einen Bestimmungsort in der EU geliefert werden. Die Dauer der Lagerung ist nicht begrenzt. Alternativ können die Waren auch unter Verwendung eines Zolltransportdokuments zur Lieferung an einen beliebigen Bestimmungsort aus der Lagerung entlassen werden. Damit wird die Verantwortung für den tatsächlichen Ort und Zeitpunkt der Einfuhr auf die empfangende Partei verlagert. Die Waren können auch außerhalb des EU-Gebietes verbracht werden, was bedeutet, dass letztlich nichts bezahlt wird oder zurückgefordert werden muss. Diese Flexibilität kann zu erheblichen Cashflow-Vorteilen für Nicht-EU-Unternehmer führen.

Kurz gesagt: Durch die Lagerung der Waren in einem Zollfreilager kann die Zahlung der Zollgebühren aufgeschoben werden, bis der Käufer bekannt ist. Wenn die Waren an Käufer außerhalb der EU geliefert werden sollen, werden keine Mehrwertsteuer bei der Einfuhr und keine Zollgebühren fällig.

Fiskalvertretung mit MwSt.-Aufschubsystem

Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten haben die Niederlande ein System eingeführt, das den Aufschub der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr ermöglicht. Anstatt die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren in den freien Verkehr der EU zu entrichten, kann die Mehrwertsteuer in einer periodischen Mehrwertsteuererklärung aufgeschoben werden. In dieser periodischen Mehrwertsteuererklärung muss die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr angegeben werden, aber dieser Betrag kann in der gleichen Steuererklärung abgezogen werden. Unterm Strich wird bei der Einfuhr also keine Mehrwertsteuer gezahlt. Dies führt zu einem erheblichen Cashflow-Vorteil.

Grundsätzlich können nur niederländische Unternehmer oder ausländische Unternehmer mit einer ständigen Niederlassung in den Niederlanden die erforderliche Genehmigung für diesen Aufschub beantragen. Damit jedoch ein nicht in den Niederlanden ansässiges Unternehmen von diesem System profitieren kann, können ausländische Unternehmen für Mehrwertsteuerzwecke einen Fiskalvertreter in den Niederlanden bestellen. Es gibt zwei Arten von Vertretungen. Die Grundversion, bei der die eingeführten Waren anschließend an einen Käufer in der gesamten EU verkauft und befördert werden müssen. Die erweiterte Version erleichtert auch Käufe aus der EU und die Lagerung von verzollten Waren. Die Zölle werden, falls zutreffend, entrichtet, aber die Mehrwertsteuer wird in der Steueranmeldung bis zum Verkauf aufgeschoben. Wie beim Zolllager gibt es keine Begrenzung der Lagerdauer.

Automatisierte Zollverfahren

Die gesamte Kommunikation mit dem niederländischen Zoll erfolgt digital über eine von ihm bereitgestellte Plattform. Innerhalb dieser Systeme werden die meisten Entscheidungen auf der Grundlage einer eingebauten Intelligenz automatisiert. Dies hat zur Folge, dass die Genehmigung schnell erfolgt und kostspielige Verzögerungen minimiert werden.

Fragen: Fragen Leon Kievit, Manager für die Einhaltung der Zollvorschriften

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  • 5015 BT Tilburg

  • 013 - 5373 373
  • info@mol-logistics.eu

  • Handelskammer: 18088913
  • MEHRWERTSTEUER: NL 818022395B01

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