Incoterms
Verantwortungsmatrix Verkäufer-Käufer
In den neuesten Definitionen (Incoterms® 2020) gibt es 4 Begriffe, die ausschließlich für die Beförderung auf dem Wasser gelten, und 7, die für jeden Verkehrsträger, einschließlich des multimodalen Verkehrs, verwendet werden können. Die hier aufgeführten Definitionen basieren auf dem von der ICC herausgegebenen offiziellen Text. Bitte beachten Sie, dass die Incoterms® 2020 nicht immer in Übereinstimmung mit den ihnen beigefügten offiziellen Regeln verwendet werden. Abweichungen bei der Verwendung können möglicherweise zu einem höheren Risiko für eine der Parteien führen, die die Begriffe am häufigsten verwenden. Achten Sie genau auf den für jede Klausel angegebenen Ort, da dieser angibt, wo Risiko und Verpflichtungen vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Um unterschiedliche Auslegungen des genannten Ortes zu vermeiden, sollten Sie so genau wie möglich sein, z. B. durch Angabe der Postleitzahl und der Straßennummer.
Regeln für jeden Verkehrsträger einschließlich des multimodalen Verkehrs.
EXW (ab Werk) - (Fabrik, Mühle, Lager: Tür des Verkäufers) Das Risiko geht auf den Käufer über, einschließlich der Zahlung für die Verladung und den gesamten Transport ab der Tür des Verkäufers. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Exportabfertigung zu veranlassen, es wird jedoch dringend empfohlen, dies trotzdem zu tun.
FCA (Free Carrier) - (Benannter Ort) Der Verkäufer lädt die Ware, falls erforderlich, zur Ausfuhr freigemacht, auf das Abholfahrzeug des Käufers. Das Risiko geht auf den Käufer über, ebenso wie die Transportkosten ab dem Zeitpunkt, an dem er die Ware erhält.
CPT (Beförderung frei Haus) - (benannter Bestimmungsort-einschließlich Entladung am Bestimmungsort) Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn die Lieferung an den Spediteur erfolgt
CIP (Carriage and Insurance Paid To) - (Ort wie CPT, aber inklusive Versicherung) Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Kosten und die Versicherung für den Transport und die sichere Ankunft am benannten Zielort (nicht entladen) zu veranlassen und zu bezahlen. Seien Sie sich bewusst: das Risiko geht bei der Verladung im Haupttransport über!
DPU (Geliefert am Ort der Entladung) - (Benannter Ort - entladen) Risiko und Kosten gehen auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware in gutem Zustand am benannten Bestimmungsort liefert und entlädt.
DDP (Delivered Duty Paid) - (Benannter Ort - nicht entladen) Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware am benannten Bestimmungsort zur Einfuhr freigemacht hat. Seien Sie als Verkäufer vorsichtig mit diesem Incoterm, denn auch die Einfuhrabfertigung und die Zahlung aller fälligen Abgaben und Steuern gehen zu Lasten des Verkäufers. Diese können in den Verkaufspreis einkalkuliert sein oder als Dienstleistung erbracht werden. Steuern wie die Mehrwertsteuer sind nicht erstattungsfähig und werden wieder beim Käufer fällig, sobald die Ware als Vermögenswert in seinen Büchern registriert ist. So erhält der Fiskus den Mehrwertsteuerbetrag letztlich zweimal. Wenn DDP als notwendig erachtet wird, sollte geprüft werden, ob die Mehrwertsteuer ausgeschlossen werden sollte.
DAP (Geliefert am Ort) - (benannter Ort - nicht entladen) Gefahr und Kosten gehen mit dem sicheren Eintreffen am benannten Bestimmungsort auf den Käufer über.
Vorschriften für den See- und Binnenschiffsverkehr
FAS (Frei Längsseite Schiff) - (benannter Hafen, bereit für die direkte Verladung auf das Schiff) Das Risiko geht auf den Käufer über, einschließlich der Zahlung aller Transportkosten, sobald die Ware vom Verkäufer an das Schiff geliefert wurde. Wird in der Regel für den See- oder Binnenschifftransport zur Lieferung an ein Seeschiff verwendet.
FOB (Frei an Bord) -(benannter Hafen) Das Risiko geht auf den Käufer über, einschließlich der Zahlung aller Transportkosten, sobald die Ware sicher an Bord des Schiffes geliefert wurde.
CFR (Cost and Freight) - (Bestimmungshafen - nicht entladen) Gefahrübergang im Ursprungshafen! Die Verpflichtungen bezüglich der Kosten gehen auf den Käufer über, wenn das Schiff sicher im benannten Bestimmungshafen ankommt.
CIF (Kosten, Versicherung und Fracht) - (Bestimmungshafen - nicht entladen) Der Verkäufer hat die Pflicht, alle Kosten und die Versicherung für den Seetransport und die sichere Ankunft im Bestimmungshafen (festgemacht) zu veranlassen und zu bezahlen. Achtung: Das Risiko geht im Ursprungshafen über!
Verzollung und Versicherung
Alle Incoterms® 2020 mit Ausnahme von EXW setzen voraus, dass der Verkäufer die Ware gegebenenfalls für die Ausfuhr freimacht.
Der Abschluss einer Transportversicherung ist, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, nicht Bestandteil der Incoterms® 2020. Da eine Transportversicherung in den meisten Fällen ohnehin obligatorisch ist, empfiehlt es sich, das Thema zumindest bei der Vereinbarung des Kaufs/Verkaufs zu besprechen. Es ist ratsam, den Abschluss einer Versicherung für den Teil zu erwägen, bei dem das Risiko gemäß den verwendeten Incoterms® 2020 bei Ihnen liegt.